Vorschriftendschungel bei den beliebten Tankgutscheinen

In der heutigen Zeit hat sich der steuerfreie Tankgutschein in vielen Unternehmen als Entgeltoptimierung etabliert. Jeden Monat darf ein Unternehmen an seine Arbeitnehmer steuerfreie Tankgutscheine als Sachbezug geben. Viele Arbeitgeber in Mannheim scheuen jedoch diese Möglichkeit, aus Angst nicht alle Vorgaben richtig zu machen

Der Wert des Tankgutscheins darf dabei 44 EUR nicht übersteigen. Wie es der Name schon sagt, wird hier keine Steuer erhoben.

Bei Blanko-Gutscheinen besteht nach Auffassung der Finanzämter die Gefahr, dass die Angaben im Gutschein erst nach dem Tanken nachträglich eingetragen werden. Besser ist es deshalb, wenn der Chef den Gutschein schon am PC ausfüllt und ausdruckt, damit das Finanzamt keinen Betrug unterstellen kann. Einfach ausgedrückt bedeutet das, dass der Mitarbeiter nichts mit dem Tankgutschein “zu tun” haben darf (z. B. Barzahlung beim Tanken aus eigener Tasche und anschließende Verrechnung durch den Arbeitgeber).
Nur wenn sich das Unternehmen an diese Vorgaben hält, ist der Gutschein tatsächlich auch von der Steuer befreit. Da neben dem Benzingutschein auch andere Sachbezüge steuerfrei sind (z. B. Jobticket oder auch vergünstigte Firmenwohnung), sollte genau sollten Unternehmen bei der Ausstellung der Gutscheine die Grenze von 44 EUR beachten.
Ihr Steuerberater in Mannheim berät Sie gerne zu Themen aus dem Lohnbereich.


Eingestellt am 13.03.2012 von CKW
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