Kinderbetreuung in Mannheim - Kinderbetreuungskosten und nicht abziehbare Unterrichtsaufwendungen

Der BFH entschied, dass berufstätige Eltern die Kosten für die Unterbringung ihrer Kinder in einem zweisprachig geführten Kindergarten abziehen können. Nach der Entscheidung des BFH ist der Begriff der Betreuung weit zu verstehen, umfasst auch Elemente der Pflege und Erziehung, als auch das seelische und Geistige Wohl des Kindes.

Ihr Steuerberater in MAnnheim berät Sie gerne, inwieweit Sie Betreuungskosten Ihrer KInder absetzen können.



Eingestellt am 15.10.2012 von C. Kämmerer-Vogel
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