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Endspurt 2011 - Steuerlast jetzt noch drücken - Tipps Ihres Steuerberaters aus Mannheim
Zahlungszeitpunkt taktisch klug wählen
Da im Einkommensteuergesetz das Abflussprinzip gilt, d.h. Ausgaben dann abgesetzt werden können, wenn sie bezahlt wurden, können durch ein geschicktes Wählen des Zahlungszeitpunkts, Frei-, Höchst-und Grenzbeträge genutzt werden.Dies gilt z.B. für Handwerkerrechnungen. Wer Handwerker in seinem Haushalt beschäftigt hat, kann Lohnkosten bis 6.000,- € pro Jahr absetzen und erhält dafür einen Steuervorteil von 20% 1.200,- €. Sollte dieser Höchtsbetrag für 2011 schon ausgeschöpft sein, sollte wenn möglich die Rechnung erst in 2012 gezahlt werden. Im umgekehrten Fall, dass begonnene Arbeiten sich über den Jahreswechsel hinausziehen, und der Höchstbetrag für 2011 nicht ausgeschöpft ist, kann man den Handwerker um eine Abschlagszahlung bitten.
Krankheitskosten lassen sich nicht wie o.g. im Voraus planen, doch größere Zahnbehandlungen oder Brille sollten möglichst so geplant werden, dass sich die Kosten geballt in einem Jahr auswirken, da es bei der Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung einen zumutbaren Eigenanteil gibt.
Einkommen von volljährigen Kindern jetzt noch mindern
Für 2011 gilt noch, dass die Einkommensgrenze in Höhe von 8.004,- € bei einem volljährigen Kind nicht überschritten werden darf, da sonst der Anspruch auf Kindergeld wegfällt und dieses zurückgezahlt werden muss. Ab 2012 gehört dies der Vergangenheit an. Prüfen Sie deshalb, ob die Einkünfte Ihres Kindes höher waren. Hier lässt sich durch die Anschaffung von Arbeitsmitteln wie z.B. Büchern oder einem neuen Schreibtischstuhl noch gegensteuern.Gerne beraten wir Sie zum Jahreswechsel
Ihr Steuerberater in Mannheim
Eingestellt am 23.11.2011 von C. Kämmerer-Vogel
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