E-Bilanz - Auswirkungen auf Ihr Unternehmen

Das Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) hat den Stein ins Rollen gebracht: Erstmalig
für das Wirtschaftsjahr 2013 müssen Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Alle bilanzierenden Unternehmen, unabhängig von Rechtsform und Größe, sind davon betroffen.

Bereits in der Buchführung 2012 legen Sie die Grundlagen für eine einfach abzuwickelnde elektronische Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung in 2013. Es ergeben sich neue Anforderungen an das betriebliche Rechnungswesen. Softwaresysteme, die der Buchführung vorgelagert sind, müssen eventuell angepasst werden. Bereiten Sie Ihr Unternehmen schon jetzt auf diese neue gesetzliche Regelung vor.

Gerne informiert Sie Ihr Steuerberater in Mannheim.



Eingestellt am 18.01.2012 von C. Kämmerer-Vogel
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