Vollmacht
Gerne ist Ihr Steuerberater als erster Ansprechpartner gegenüber dem Finanzamt für Sie tätig. Dies vermeidet insbesondere Fristversäumnisse .Erteilen Sie uns einfach eine Zustellungs- und Empfangsvollmacht. Diese dient dazu, daß sämtlicher Schriftverkehr mit dem Finanzamt direkt mit uns geführt wird. Selbstverständlich werden wir Sie über den Sachstand in Ihrer Angelegenheit auf dem Laufenden halten.
Drucken Sie bitte die Zustellungsvollmacht aus.Ergänzen Sie bitte fehlende Angaben handschriftlich . Senden Sie die Vollmacht in zweifacher Ausfertigung (Originalunterschrift ist wichtig)an uns zurück, damit wir sie dem Finanzamt vorlegen können. Die Vollmacht ist jederzeit von Ihnen widerruflich.